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•••Ⓚontakt

no state

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Über- oder bedenkenswert (Pt.8)


Nachdem ich mehr oder weniger hier ("no name") in Übereinkunft kam, dass es zwar möglich, aber nicht umgesetzt wird, namentlos zu sein, möchte ich an dieser Stelle eine kleine Brücke bauen, die ins "staatenlose" führt.
Ob sie jemals bedenkenlos überschritten werden kann ist in letzter Instanz sehr fragwürdig.

Entstanden sind meine Gedanken zu jenen Zeiten, als ich mir erstmals bewusst wurde, dass ich seit meiner Geburt - in meinem Fall sogleich - zwei Staatsangehörigkeiten inne hatte, obwohl mich keiner nur ein einziges Mal fragte, ob ich das auch so will.

Zuerst einmal möchte ich an dieser Stelle meinen "Multistate"-Status erklären, den ich mir mit mehr oder weniger als 10 Millionen Menschen teile, welche die Voraussetzungen der bayerischen Staatsangehörigkeit erfüllen.
Solange Bayern jedoch als "Bundesland" in der Bundesrepublik Deutschland eingegliedert ist, hat diese rein völkerrechtlich und auch darüber hinaus nichts zu sagen.


Daher kümmert mich das auch recht wenig.
Hingegen hat meine normale Staatsangehörigkeit, die mich als "Mitglied im Völkerstaat Deutschland" darstellt, etwas mehr Einfluss auf mich persönlich.

Meinen zwingenden Mitgliedsausweis (Stichwort: Passpflicht) habe ich "pflichtgemäß" auch verliehen bekommen - Beitragsgebühr jährlich aktuell für mich: 2,88 Euro (spottbillig sozusagen im Vergleich zu einem türkischen Reisepass - umgerechnet 162 Euronen).

Ich hab seinerzeit im übrigen geschlammt, weil mir auch keiner gesagt hat, dass ich zwingend so ein Stück eingeschweißtes Papier brauche. Erst als ich feststellte, dass ich zum Führen eines Verbrennungsfahrzeuges so ein Teil benötigte, habe ich es mir rasch bei der Gemeinde bestellt und nach Bundesdruck und Fertigstellung abgeholt.
Und bin ich nun damit ein ausweisender deutscher Staatsbürger im engeren Sinne? - Nein. Denn mit so einem Teil kann ich allenfalls nur glaubhaft zu widerlegen versuchen, dass ich auch ein solcher bin. Fasziniernd, nicht wahr?

Faszinierend ist auch die Werbemaschinerie. So kann seit 11/2007 nun schon für die Mitgliedschaft für Neugeborene geworben werden - Sprich: Statt dem Schnuller gibt's den Perso ins Säuglingsmündchen.

Und da sind wir mal wieder beim Thema der Kernfrage: Will ich denn diese Eintrag "deutsch" auf meinen Perso haben? Will ich überhaupt so ein Kärtchen? Hat mich jemand gefragt? Und wie werde ich das wieder los?

Das sind viele Fragen, leider wird es bitter, wenn man bemerkt, dass alles gar nicht so einfach ist, sofern man tatsächliche Absicht hat dahingehend was zu ändern.
Vor allem, wenn man auf lange Sicht tatsächlich staatenlos werden will, mal abgesehen von den Konsequenzen die damit einhergehen.

Aber es gibt Möglichkeiten, eine wäre die des Herrn Peter Wilk, der das aber gar nicht so wollte.

Andere Alternativen wäre z. B. ein Eintritt in eine Nicht-EU-Armee (gegen die die Bundeswehr "kämpft"), bestenfalls noch eine solche, die terroristische Aktivitäten nicht leugnet. Es muss auf jeden Fall ein Land sein, dass die Regeln der vereinten Nation "maßgeblich" nicht einhält. Dann hat man aber wieder einen anderen Ausweis, aber wohl auch die spätere Zuversicht, dass die BRD dich nicht mehr als Bundesbürger anerkennen wird. Man muss den anderen dann nur los werden.
Gut wäre auch ein Staat, der demnächst aufgelöst wird.
Was auch noch funktionieren könnte wäre - Italien. Da muss man aber dann 5 Jahre dort bleiben. Dafür kann man sie dann auch leichter wieder loswerden.


Es gibt wenig einfache Wege dieses Absurdum für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu erreichen, aber unmöglich ist es nicht.


Eine Unmöglichkeit in meinen Augen besteht nur, dass ein Kind in so eine Angehörigkeit gepresst wird, m.E.n. wider dessen Willens. Eigentlich wäre es menschenrechtlich richtig, wenn nach der Vertretungsfunktion, die Eltern über Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausüben, die Dinge neu gemischt werden, also im Sinne, dass mit Eintritt der Volljährigkeit der junge Mensch selbst entscheiden kann, ob er weiterhin die geburtliche Staatsangehörigkeit beibehalten möchte.
Lösungsmodell wäre hier ähnlich wie bei der Geburt (SW: Name) ein beamtischer Automatismus, der nach dem 18. Lebensalters einer Person eintritt und diese staatenlos macht sofern nicht vorher die Mitgliedsschaft angemeldet wird.

Da hilf nur noch die Bayerische Nationalhymne, die aber nur Bayern bzw. solche mit bayerischer Staatsangehörigkeit mit geschwelter Brust und lauthals mitsingen dürfen.
Hat's am End doch noch was, dass ich die hab ...



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