no name
Über- oder bedenkenswert  (Pt.7)
Soweit ich mich erinnern kann, hatte ich vor ca.  17 Jahren einmal eine kleine private Geschichte laufen, die genau diesen Titel  ("no name") trug, und mit Wrestling und VHS-Videokassetten zu tun hatte.
In diesem Fall geht es aber um weitaus wichtigere  Gedanken, die für mich stets innerlich klar und nicht beredenswert waren,  allerdings vor kurzem durch ein Gespräch mit Arbeitskollegen wieder aufgerüttelt  wurden. 
Es ging um eine der wohl häufigsten Fragen, die sich werdende Eltern stellen:
Es ging um eine der wohl häufigsten Fragen, die sich werdende Eltern stellen:
Solche Überlegungen waren und werden für mich  immer so etwas von unnatürlich sein. Oder anders ausgedrückt: überhaupt nicht  der Rede wert, geradezu artfremd. Umso früher diese aufkommen - vielleicht auch  gar schon vor dem Zeugungsakt -, desto seltsamer erscheinen sie  mir.
Sicherlich gibt es auch Einzelfälle, wo zumindest ein Elternteil noch so viel innerlichen Spürsinn hat, diese - von welcher Seite sie auch kommen mögen - (rigoros) "abzuwimmeln", und wenn auch nur mit den beschwichtigen Sätzchen wie z. B.: "So las das Kind doch erst mal das Licht der Welt erblicken".
Oder unter der Prämisse, dass man ein Wesen (oder einen Gegenstand) erst benennen kann, wenn man es gesehen oder erspürt hat. Anders gesagt: in seiner unglaublichen Einzigartigkeit mit allen Sinnen erkennt.
Sicherlich gibt es auch Einzelfälle, wo zumindest ein Elternteil noch so viel innerlichen Spürsinn hat, diese - von welcher Seite sie auch kommen mögen - (rigoros) "abzuwimmeln", und wenn auch nur mit den beschwichtigen Sätzchen wie z. B.: "So las das Kind doch erst mal das Licht der Welt erblicken".
Oder unter der Prämisse, dass man ein Wesen (oder einen Gegenstand) erst benennen kann, wenn man es gesehen oder erspürt hat. Anders gesagt: in seiner unglaublichen Einzigartigkeit mit allen Sinnen erkennt.
Unfassbar überraschend war für mich die  herausgefundene Tatsache in Bezug auf Deutschland, dass es bisweilen nur einen  belegten Fall gab, wo ein Kind nicht innerhalb der vom Standesbeamten des  jeweilig zuständigen Bezirks gelegten Frist einen Namen bekam. Dazu sollte man  wissen, dass bezeichnenderweise das Vornamensrecht in Deutschland nicht  gesetzlich geregelt ist. Der beschriebene Fall trat im übrigen daher  auf, weil beide Eltern bei einem Unfall verstarben.
Aber was kann ein Rechtsstaat tun, wenn die  Geburt zwar (verpflichtend eine Woche nach der Geburt) gemeldet, aber der  Vorname nicht definiert wird?
Es gilt hier das ungeschriebene Gesetz, welches Staatsbeamte dann in ihrer Bürokratie ausüben: Fristsetzung, Nachfristsetzung, Androhung von Bußgeld bis schlußendlich die Selbstentscheidung eines Vornamens für das Kind (durch den Staat!).
Es gilt hier das ungeschriebene Gesetz, welches Staatsbeamte dann in ihrer Bürokratie ausüben: Fristsetzung, Nachfristsetzung, Androhung von Bußgeld bis schlußendlich die Selbstentscheidung eines Vornamens für das Kind (durch den Staat!).
Allerdings sehe ich in diesen Handlungssträngen  keine Legitimation und auch keine Notwendigkeit, nicht einmal in  gesellschaftlicher Hinsicht. Für diese stellt ein Vorname doch nur Vereinfachung  im Sinne der Unterscheidung dar.
Bevor ich mich "verrenne", frage ich mal salopp  heraus:
Würdest du dir einen Namen geben, wenn du ganz alleine auf der Welt wärst?
Würdest du dir einen Namen geben, wenn du ganz alleine auf der Welt wärst?
Kämmst du überhaupt auf die Idee, und warum? Wer  sollte dich den beim Namen nennen bzw. wieso solltest du dich selbst anreden?  Selbst bei 2 oder 3 Personen wäre das noch unsinnig, oder? Jeder weiß doch, wer  der Andere ist.
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| der namentlich älteste Hund der Welt | 
Einige ließen sich jedoch auf das Gedankenspiel ein, müssen von mir aber zur Sorte der "(zum) Anderen" gezählt werden, da ihnen kein brauchbares Lösungsmodell einfiel. Anders gesagt, man konnte an den "Pseudoschutzwänden" ihrer gedrosselten "Phantasie" rütteln, aber nicht die Mauern ihrer Unnatur zum Einbrechen, geschweige denn zu einem kleinen Riss bringen.
Ich bin kein Rebell und kein Neuschöpfer oder  gar Verwerfer von eingestammten Riten, daher kann ich mich mit diesen Umständen  - zwar nicht wohlwollend befriedigend, aber -, allemal in meiner zwangsläufig  begnügsamen Art mit abfinden oder vielmehr mich mit einer Welt voller Namen  stillschweigend auseinandersetzen.
Allerdings keinesfalls mit der Unverfrorenheit einem Kind einen Namen aufzuzwingen, welches es dann (von einigen Ausnahmen abgesehen) bis zum Ende seiner Tage tragen muss.
Allerdings keinesfalls mit der Unverfrorenheit einem Kind einen Namen aufzuzwingen, welches es dann (von einigen Ausnahmen abgesehen) bis zum Ende seiner Tage tragen muss.
Es ist für mich genauso abwegig, wie wenn man ein  Kind in einer sektenartigen kirchlichen Gemeinschaft zwangsverpfercht, weil es  mit einem selbst so geschehen war oder das Umfeld es unausgesprochen einfordert(e).  Ich bin der Meinung, dass ein Kind selbst entscheiden kann, ob es einer  Konfession angehören möchte oder eben nicht. Zumindest in dem Sinne kann ich von  mir (stolz) behaupten, dieses so bei meinem Abkömmling durchgerungen zu haben.  Und der Junge hat sich selbst entschieden, eine Woche vor der bevorstehenden  Kommunion hat er sich der katholischen Taufe unterzogen und ist nun  Ministrant [sic].
Um es  kurz zu machen: ich finde, Jeder sollte zwecks der Einfachheit einen  Namen haben - bin wie gesagt kein Rebell -, aber: einen, den er sich  selbst geben darf.
 Das Kind bekommt einen Übergangsnamen, der ihn  später von mir aus auch als Mittelname eingesetzt wird, bis eben schließlich zu dem  Zeitpunkt seiner eigenen Namenswahl. Das wiederum ist kein "Muss", eher ein  "Kann" - entscheidet sich das Kind dagegen, behält es den  Übergangsnamen als Hauptvornamen. Das Ändern sollte stets möglich sein, sofern  es noch nicht durchgeführt wurde. Und auch darüber hinaus sollte es [gemeint das Ändern des Namens] in späterem  Erwachsenenalter (nochmals) abänderbar sein, so dass dann der vorherige Vorname  an zweiter, der Übergangs-/Mittelname an dritter Position rutscht.
Das Kind bekommt einen Übergangsnamen, der ihn  später von mir aus auch als Mittelname eingesetzt wird, bis eben schließlich zu dem  Zeitpunkt seiner eigenen Namenswahl. Das wiederum ist kein "Muss", eher ein  "Kann" - entscheidet sich das Kind dagegen, behält es den  Übergangsnamen als Hauptvornamen. Das Ändern sollte stets möglich sein, sofern  es noch nicht durchgeführt wurde. Und auch darüber hinaus sollte es [gemeint das Ändern des Namens] in späterem  Erwachsenenalter (nochmals) abänderbar sein, so dass dann der vorherige Vorname  an zweiter, der Übergangs-/Mittelname an dritter Position rutscht.Damit nähern wir uns wiederum den gesetzlich maximal 5 Vor- und Zunamen, die ein Mensch tragen darf.
Einschränkend müsste man hier einfügen, dass die Eltern bis zur Vollendung der Volljährigkeit kein Vetorecht, aber eine Beratungspflicht haben, damit sich das Kind keine unsinnigen Namen(s)gebungen einfallen lässt. Eltern sollten ihren Kind also erklären bzw. selbst recherchieren, ob der Benennung nicht etwas gesellschaftlich Ungünstiges miteinher geht.
Ich möchte niemanden aufstacheln, aber wessen  Rebellion durch meine paar Zeilen hier erweckt wurde, dem empfehle ich mal den  Selbstversuch z. B. an einem neuem Haustier. Wer's drauf anlegen will, kann es  auch mal über ein Kind probieren [keine  Empfehlung!]
Persönlich darf ich sagen, dass meine ehemalige  LangzeitausführhÜndIn  Shila bis zum Ende ihrer Tage eigentlich unter dem Namen "Danny" bei der  Stadt Bamberg gemeldet war. Danny war der Vorgänger von Shila, sein Ableben ging  fast fließend über in Shila's Zeit für die Anmeldung. Ich habe die Ummeldung nie  vorgenommen, die Halterin sah auch keine Notwendigkeit. Es hat sich auch keiner  beschwert (obgleich 2malig informiert). Demzufolge dürfte Danny der älteste  Hund der Welt gewesen sein. Eigentlich wurde er nur knapp 16, Shila knapp 13  Jahre - aber zusammen reicht das allemal.
Abschließend ein Bild von einem namenlosen  Stofftier (seit neuestem) mit Mütze (auch ohne Namen).
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http://www.vorname.com/hintergruende.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrechthttp://de.wikipedia.org/wiki/Vorname
Hinweisender interner Verweis / FAQs: no state
http://gutefrage.net/frage/was-passiert-wenn-man-sich-weigert-seinem-kind...
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20110522085138AAKfSJi
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