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Hundesteuer und Diensthundehalter

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O f F t O p I c (Pt. 14)

http://nachadla.blogspot.com/2013/11/hundesteuer-und-diensthundehalter.html

"Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken."
(Arthur Schopenhauer)


Interessanter Vorlink: Papst segnet einen Blindenhund

"Wer nichts nützt, muss zahlen!" klingt böse beim ersten Überlesen, klingt unsauber formuliert beim nochmaligen. Vorgemerkt wird es zumindest für den weiteren Verlauf dieses Textes. Gemeint ist in jedem Fall das Gemeinwesen, an dem sich ein (Dienst)Hund über den menschlichen familiären Verband hinaus durch seine Arbeit beteiligen kann, sprich für die Gesellschaft eben Nutze trägt.

Bereits bei der heutigen Definition von Gemeinwesen könnte man ins Wanken gerade. Dieses einfache Wort ist nämlich sehr ungünstig aus dem Lateinischen abgewandelt. In einem Wörterbuch für eben jene tote Sprache wird man unter Gemeinwesen die Übersetzung res publica oder res communes finden. Wer mit sich selbst philosophieren will, der kann über zeno.org den Eintrag aus dem Mauthner online nachlesen.

Zwei passende Zitate für die beiden "res-Begriffe" möchte ich für die Nichtlinkklicker allerdings anführen.
  1. Otto Bismark (aus 'Gedanken und Erinnerungen'): [Ich habe die Schule verlassen] "...wenn nicht als Republikaner, doch mit der Überzeugung, daß die Republik die vernünftigste Staatsform sei."
  2. Friedrich Schillers niederen Worte: "Gemein ist alles, was nicht zu dem Geiste spricht; ein gemeiner Kopf wird den edelsten Stoff durch eine gemeine Behandlung verunehren; denn aus Gemeinem ist der Mensch gemacht; die gemeine Deutlichkeit der Dinge." (aus 'Gedanken über den Gebrauch des Gemeinen und Niedrigen in der Kunst')
Der gemeine Haushund ist so gesehen schon per Definition (canis lupus forma familiaris) ein Teil des heutigen Gemeinwesens. Die Nützlichkeit erwirbt Hund jedoch nicht mit blanker Anwesenheit. Die Frage ist nur, ob jeder gemeine Mensch dem nachkommen möchte.  

Nun, wie geschieht es Menschen, die eben nicht nutzen, also sich nicht am Wohle der Gemeinschaft beteiligen? Müssen sie zahlen oder wird ihnen der Lebensunterhalt bezahlt? Und wer definiert das Unnütze im Menschen?
Ein Diensthundehalter bzw. ein Halter eines steuerbefreiten Hundes kann theoretisch auch ein nutzloses Wesen im Gemeinsinn der Dinge sein, je nachdem wo man diesen eben fest machen möchte. Der Unterschied zwischen Mensch und Hund an dieser Stelle ist einfach: Der Zweibeiner kann es sich aussuchen, ob und inwieweit er Nutze tut, der Hund ist es vom ersten Tag an und wenn er Pech hat auch bis zum Ende seiner Tage mit dem Diensthundehalter an seiner Seite, egal ob dieser oder er selbst gewürdigt wird.

Zwischenspiel: 
Der verehrte Leser soll gerne wissen, dass der Schreiberling im weiteren Sinne so ein Typus Mensch ist, der einen Hund ohne Steurlast führt, sich jedoch nicht als Diensthundehalter per Gesetz definieren darf und im Weiteren seinen wahren aktuellen Nutzen für das Gemeinwohl oftmals in Frage stellt und dafür Steuern zahlt (wohlgemerkt schon viele zu lange). 

Haken wir ab, dass jeder Mensch und Hund etwas Nützliches tun kann und lassen diesen Satz wirken.

Wie sieht es aus mit Nutztieren?
Ich lege ungern ständig eigentlich klare Worte auf die Waagschale, aber grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten, wann man von einem Nutztier im eigentlichen Sinne spricht.   
  • ein domestizierte Tier, welches dem Menschen nutzt, folglich von ihm dafür gehalten wird
  • ein domestizierte oder wild-gebliebenes Tier, dass dem Menschen als Rohstofflieferant dient
Alles andere fällt unter Heim-, Haustiere oder Wildtiere.
Folglich kann ein Hund alles 3 in einem sein bzw. muss es eigentlich in aller Regel. Ich denke in Bezug auf Punkt 2 ganz pragmatisch in Zeiten des Fellwechsels. Jeder Halter von Hunden mit dichtem Fell wird beim Lesen dieser Zeilen nickend zustimmen, wenn ich behaupte, dass man die herausgekämmten oder auf den Boden aufgefundenen Haarbüschel nicht nur rein theoretisch wie bei Schafen dazu nutzen könnte, um daraus Wolle für Kleidungsstücke o. ä. herzustellen.
Meine persönliche Unterscheidung wäre folglich eine leichtere: jedes Tier, dass mit Mensch zusammen lebt und gefüttert werden muss, kann gar nichts anderes als ein Nutztier sein.
Es dürfte nicht erwähnenswert sein, aber ich tue es per forma doch: Nutztiere unterliegen nicht dem Steuergesetz, lediglich ihre "Lieferungen und Leistungen" fallen dem Fiskus zu Gute, die aber dann vermindert besteuert. Folglich wäre in unserem Beispiel wohl 7% Vorsteuer auf Hundewolle nötig, sofern man sie verkauft. Gilt somit natürlich auch für das ganze Produkt (im Namen Tier). [zum Vertiefen der § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG]

Kommunen dürften folglich für gewerbetreibende Hundezüchter keine (nicht mal eine verminderte) Steuer verlangen, im Umkehrschuß aber jene Halter, die ihren Zuchtrüden seinem gemeinen Nutzen nachgehen lassen (eine fremde Hündin zu 'befruchten') und ergo 7% Steuer auf diesen Deckakt zu berechnen haben.
Rein theoretische Gedanken zwischendurch, weil praktisch sieht es ganz anders aus. Oder ist es denn die Regel, dass man heutzutage eine Rechnung vom Züchter mit ausgewiesenen Steuer auf den Welpenkauf erhält? Verzeiht meine Unkenntnis, wenn dem so sei.

Kommen wir wieder zurück zum Diensthundehalter und seinem nützlichen Beitrag samt Vierbeiner am Gemeinwesen. 
Hierzu möchte ich ein wenig ausschweifen. Ich kenne z. B. einen Schäfer, der früher zwei, heute noch einen Schäferhundmischling zum Hüten seiner gut 150 Schafe benutzt(e). Dieser ist folglich von der Steuer befreit, genauso wie es der andere war. Würde er nun seinen noch "gebrauchsfähigen" Hund an einen anderen Schäfer "ausleihen", dem gerade sein Hund verstorben oder "nicht-dienstfähig" ist, so müsste er für die Leistung seines Hundes dem anderen Schäfer eine Rechnung mit 7% Steuer schreiben. 
Wer beim Lesen mitdenkt, wird bei diesem - wie bei dem aus dem anderen Absatz - hypothetischen Gedanken schnell feststellen, dass dies nicht gängige Praxis ist.  


Was will ich damit sagen oder vielmehr auf was möchte ich hinaus?

Zum Thema Hundesteuer und dergleichen ist viel geschrieben und viel diskutiert worden. Normalerweise ist es nicht meine Art über so etwas dann auch noch meinen Senf dazu zu geben, da es schlicht und ergreifend meiner Art widerspricht über Dinge zu schreiben, die es eigentlich nicht wert sind. Andererseits öffnet dieses Thema auch Tür und Tor zum Querdenken.
Fakt ist: Die Hundesteuer wird in Deutschland nicht so schnell abgeschafft. Dazu meine bescheidene Meinung: das ist auch richtig so! Denn es gilt nicht die Regelung abzuschaffen, sondern die Definition des Hundes zu ändern. Erfüllt er eine der o. e. 2 Kriterien für ein Nutztier, so hat er auch eines per Gesetz zu sein, was auf der anderen Seite nicht heißt, dass man demnach die Hundesteuer abschaffen müsste. Ganz im Gegenteil, man müsste sie ändern! Daraus ergibt sich dann jedoch die Nötigkeit der Einhaltung der Steuergesetze für alle Hundehalter. Geht z. B. jemand mit seinem Mischlingshund (geschätzter Anschaffungswert: 50 Euronen) für Besuchs- oder Therapiezwecke in ein Altenheim, so hat er eine Aufstellung zu erstellen, die die Dienstleistung des Hundes mit verminderten Steuersatz ausweist. Genauso wie die Polizei oder ein Sicherheitsdienst bei Fußballspielen die Leistung des Schutzhundes - ob erbracht oder nicht - dies zu praktizieren hätte. Äußert gewinneinbringend wäre somit ein Hund, der täglich seine Dienste an Mensch oder Gesellschaft verdingt, wie z. B. ein Blinden- oder Assistenzhund.
Wer scharf nachdenkt, wird merken, dass der Hund im Dienst - von der Steuer zwar nicht befreit -, dem Halter Steuereinnahmen einbringt, die gegen die kommunale Hundesteuer zu rechnen wäre und am Ende des Jahres ausgezahlt werden müsste. Folglich würde der Hund quasi Geld verdienen.

Die Frage nach dem Stundenlohn sowie der Höhe der Hundesteuer wäre auch leicht geklärt, wenn man zurück geht in die Zeit, wo noch ein so genannter (Kirchen)Zehnter verrichtet werden musste, damit der Bauernhund nicht mit zur adeligen Jagd gehen musste. Üblich waren m.W.n. 10% der Getreideeinnahmen. Übertragen in die heutige Zeit wären das dann wohl weitaus weniger als 10% des Nettoverdienstes bzw. des zur Verfügung stehenden monatlichen Gelds eines Menschen, da Bauern nicht nur von Getreideeinkünften alleine ihren Lebensalltag seinerzeit bestritten.      
Wer sich das bei - sagen wir mal - 5% (Zehnter) nicht vorstellen kann, der fragt nach dem Gehalt unserer Bundeskanzlerin.

[Fall 1:] Laut diesem Artikel sind es 9.072,43 Euronen netto. Frau Merkel hat in unseren Überlegungen einen Hund und würde folglich pro Monat 453,62 Euronen Hundesteuer zahlen müssen. 
Wir lassen sie mal pro Tag 8 Stunden schlafen, was dann einen 16-Stundentag pro durchschnittlich 30 Tage im Monat macht. Wären 480 Stunden im Monat und ein Stundenlohn von 18,90 Euronen netto. Genau diesen Satz hätte sie dann (+ 7% Steuer) anzurechnen, wenn sie ihren Hund z. B. - und für welche Zwecke auch immer - zu einem Gipfeltreffen mitführen würde. Jetzt lassen wir des Kanzlerin's Hund mal 1 Stunde pro Tag arbeiten, was eine Geldeinnahme durch die 7%ige Steuer von 1,32 Euronen bringen würde. Das wären dann 39,69 Euronen pro Monat, die sie weniger an Hundesteuer zu zahlen hätte allein für des Hundes Einsatz. Die 18,90 Euronen pro Tag würde man natürlich ohne Steuer als Stundenlohn des Hundes anrechnen müssen, was dann 576 Euronen wären und ein Reingewinn ohne Steuereinnahmen von 113,38 Euronen.

[Fall 2:] Ich gebe zu, das Beispiel ist extrem. Etwas normaler wäre die Ansetzung von 2000 Euronen Monatsnettogehalt bei einer 35-Stunden-Woche und bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen im Monat. Die Hundesteuer wäre demnach 200 Euronen. Ein einstündiger Einsatz des Hundes würde dem Halter einen Erlass von exakt einer Eurone plus dem Stundenlohn von 14,29 Euronen bringen. Macht er das 2 x in der Woche wären das 114,28 Euronen Erlass auf die Steuer, die dann nur noch 85,71 Euronen betragen würde.
Klingt nicht gut, in Ordnung. Dann rechnen wir die Fahrkostenpauschalen noch hinzu, die gewöhnlich mit 0,30 Euronencent pro Kilometer berechnet werden.
Stellen wir uns vor, der Mensch hat einen Therapiehund und muss zu dessen "Arbeitsstelle" Altenheim 10 Kilometer hin- sowie auch zurück fahren. Das wären 6 Euronen pro Einsatz. Rechnet man dann noch pro Kilometer 1 Minute Anfahrtzeit, wären das 20 Minuten, sprich 1/3 Stundenlohn von ca. 14,29 Euronen, d. h. 4,76 Euronen. Gesamt somit ein Stundenlohn von 19,05 Euronen, die pauschal pro Einsatz "bezahlt" würden. Aus 114,28 Euronen würden dann 152,42 Euronen werden. 6 Euro Fahrtkosten x 8 Einsätze im Monat machen nochmal 48 Euronen, machen gesamt 200,42 Euronen pro Monat. Bei der angesetzten Steuer von 200 Euronen wären das 42 Cent Gewinn pro Monat und somit eine indirekte Hundesteuerbefreiung.

[Fall 3:] Ein weiteres Beispiel anhand eines Hundehalters, der weder selbst noch mit dem Hund der Gemeine nütze ist: Dessen durchschnittliches Einkommen beträgt pro Monat gemäß dem hier 820,33 Euronen, was eine Hundesteuer von 41,02 Euronen pro Monat ausmachen würde.
Lassen wir diese Person mit seinem Hund wie oben erwähnt z. B. 2 x pro Woche für 1 Stunde in ein Altenheim gehen, kommen wir zu einem witzigen Ergebnis.
Dafür nehmen wir die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von einem Deutschen her, die demnach 37,6 Stunden beträgt.  Das wären bei 20 Tagen pro Monat 150,4  Stunden und ein Stundenlohn von 5,45 Euronen. Das wiederum wären folglich bei 8 Einsätzen im Monat eine "Hundeentlohnung" von 43,63 Euronen (und eine Hundesteuerbefreiung im übertragenen Sinn).


Kurzer Abschlussgedanke
Wer meint meine Überlegungen sind zu wirr, der stellt sich einen Hundehalter vor, der einen Mischlingshund besitzt, der (wie oben schon in Klammer erwähnt) ggf. weniger als 50 Euronen für seine Anschaffung gekostet hat. Genau dieser Welcher, dieser und jener Hundebesitzer würde demzufolge jährlich durchschnittlich mehr Hundesteuer [mit "Strg+F" findet man 80 Euronen] berappen müssen, als sein Hund tatsächlich gekostet hat.

Die unweigerliche Frage ist also, ob es denn wert ist dahinter noch eine Frage zu schieben oder lieber die eingangs getroffenen Aussage zu wiederholen ...  
"Wer nichts nützt, muss zahlen!"
 

"Wer nie einen Hund gehabt hat, weiß nicht, was Lieben und Geliebtwerden heißt."
(Arthur Schopenhauer)

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